Die Bezirkshauptmannschaft Melk hat am 16. April 2026 die aktuelle Waldbrandverordnung (2026) verordnet:
Im gesamten Verwaltungsbezirk Melk sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereichen (Waldnähe) jegliche brandgefährliche Handlungen, insbesondere
1. das Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer,
2. das Rauchen,
3. das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B.
Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen
und Glasscherben (Brennglaswirkung) und
4. die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen
verboten.